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Die Arbeitsstelle Gewaltprävention hat im Auftrag der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie setzt, nunmehr in alters- und phänomenübergreifender Perspektive, die Tätigkeit der Mitte 2013 eingerichteten Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention fort.

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Foto von Verena Mörath

Aufgabe der Arbeitsstelle Gewaltprävention ist die wissens- und evidenzbasierte Begleitung und Beratung des Landes Berlin im Bereich der Gewalt- und Kriminalprävention. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Unterstützung der Landeskommission Berlin gegen Gewalt ein. Die Leistungen der Arbeitsstelle stehen aber grundsätzlich auch anderen Senatsverwaltungen und den Bezirken zur Verfügung.

Zentrale Zielstellungen der Arbeitsstelle Gewaltprävention sind (1) die Erstellung sozialräumlich differenzierter Lagebilder zu Gewaltphänomenen in Berlin und die frühzeitige Identifizierung neuer Entwicklungen. Außerdem bietet die Arbeitsstelle (2) wissensbasierte Einschätzungen und Bewertungen von gewaltpräventiven Maßnahmen und Angeboten in Berlin. Die Arbeitsstelle zielt (3) auf die Beratung des Landes Berlin in Hinsicht auf die Umsetzung und Weiterentwicklung von Handlungskonzepten, Landesprogrammen und Förderlinien sowie (4) auf den Transfer von Ergebnissen in die Fachpraxis und die interessierte Öffentlichkeit.

Aus diesen Zielstellungen ergeben sich verschiedene zentrale Leistungen der Arbeitsstelle Gewaltprävention:

  1. Monitoring
    Die Arbeitsstelle Gewaltprävention erstellt in regelmäßiger Folge das Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz. Das Monitoring untersucht die Entwicklung und sozialräumliche Ausprägung von unterschiedlichen Gewaltphänomenen – insbesondere von allgemeiner Gewaltdelinquenz, von Jugendgewalt und Gewalt an Schulen, von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie von politisch motivierter Hassgewalt. Erscheinungsformen von Gewalt in Berlin werden dabei nicht nur sozialräumlich differenziert beschrieben, sondern auch mit der Ausprägung einschlägiger Schutz- und Risikofaktoren und der Ausrichtung ausgewählter Präventionsangebote in Beziehung gesetzt. Zur Unterstützung der Präventionsarbeit auf der Ebene der zwölf Berliner Bezirke umfasst das Monitoring sog. Bezirksprofile, die Befunde ortsspezifisch differenziert darstellen.
  2. Evaluationen und Expertisen
    Die Arbeitsstelle Gewaltprävention erstellt fortlaufend Evaluationen zu gewaltpräventiven Maßnahmen und relevanten Förderlinien. Außerdem erstellt sie Expertisen, die mit berlinspezifischem Fokus neue Fragestellungen und Phänomene der Anti-Gewalt-Arbeit beleuchten und Handlungsempfehlungen entwickeln. Die Evaluationstätigkeit erstreckt sich grundsätzlich auf unterschiedliche Handlungsfelder. Besondere Berücksichtigung kommt dabei den prioritär durch die Geschäftsstelle der Landeskommission bearbeiteten Themenfeldern zu, also (1) der Urbanen Sicherheit an der Schnittstelle von Stadtentwicklung und Prävention, (2) der Radikalisierungsprävention sowie (3) der Cyber-Gewalt und dem Opferschutz. Die Begleitung der Förderung kiezorientierter Prävention auf bezirklicher Ebene (Aufbau von Präventionsräten und Entwicklung von Präventionskonzepten, Umsetzung von Maßnahmen) stellt einen durchgehenden Schwerpunkt der Arbeitsstelle Gewaltprävention dar.
  3. Gesamtkonzept
    Die Forschungs- und Evaluationstätigkeit der Arbeitsstelle Gewaltprävention zeichnet sich durch einen anwendungs- und praxisorientierten Bezug aus. Erkenntnisse und Ergebnisse aus Monitoring, Evaluationen und Expertise fließen fortlaufend ein in Beratungs- und Unterstützungsleistungen insbesondere für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Zentralen Stellenwert hat dabei das Gesamtkonzept Berlin gegen Gewalt. 25 Jahre nach dem [AL1] Bericht der Unabhängigen Kommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt in Berlin hat die Arbeitsstelle (Jugend-)Gewaltprävention im Auftrag der Landeskommission und in enger Abstimmung mit den Fachressorts erstmals eine umfassende und ressortübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Gewaltprävention in Berlin vorgenommen und einen konzeptionellen Rahmen für deren Weiterentwicklung formuliert. Die Arbeitsstelle Gewaltprävention begleitet die Umsetzung des im Jahr 2020 verabschiedeten Gesamtkonzepts fortlaufend.
  4. Transfer und Partizipation
    Wirkungsvolle Gewaltprävention setzt eine enge Kooperation von Land und Zivilgesellschaft voraus. Die Arbeitsstelle Gewaltprävention gibt über ihre publizistische Tätigkeit, über die Erstellung von Handreichungen, Leitfäden und Unterstützungsmaterialen sowie über die Umsetzung von Fachveranstaltungen und Austauschformaten fortlaufend Impulse zur Qualifizierung und Unterstützung von Fachpraxis und Zivilgesellschaft. An strategischen Vorhaben wie der Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes Berlin gegen Gewalt werden Vertreter*innen aus Fachpraxis und Zivilgesellschaft beteiligt.

Die Arbeitsstelle wird zudem durch einen Fachbeirat begleitet, dem Expert*innen aus der Präventionswissenschaft, der Kriminologie, der Jugendforschung und angrenzenden Fachdisziplinen angehören.